Leistungen
Für den Erfinder steht zunächst eine qualifizierte Beratung hinsichtlich der Wahl des für ihn passenden Schutzrechtes im Vordergrund.
Nach der Auswahl des Schutzrechtes wird eine Anmeldung ausgearbeitet und bei der zuständigen Behörde eingereicht. In Abhängigkeit des Schutzrechtes kann sich nach dem Einreichen der Anmeldung ein Prüfungsverfahren anschließen. Innerhalb dieses Prüfungsverfahrens wird die Anmeldung amtsseitig auf die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen überprüft. Die patentanwaltliche Tätigkeit betrifft die Kommentierung und Erwiderung von Amtsbescheiden zum Erlangen des Schutzrechtes in einer Fassung mit einem für Sie maximalen Schutzumfang.
Nach der Erteilung des angestrebten Schutzrechtes ist dieses aber möglicherweise bezüglich seines Fortbestandes Angriffen Dritter ausgesetzt. In diesem Fall liegt der Schwerpunkt der Beratung in dem Aufzeigen und Einschätzen von Strategien zur möglichst umfassenden Verteidigung Ihres Schutzrechtes. Selbstverständlich stehen auch Ihnen Rechtsbehelfe zur Verfügung, mit denen Sie gegen möglicherweise nicht rechtsbeständige Schutzrechte Ihrer Wettbewerber vorgehen können. In diesen Verfahren werden von Ihrem Patentanwalt entsprechende Schriftsätze ausgearbeitet und Ihre Interessen vor den betreffenden Ämtern oder Gerichten vertreten.
Neben den Verfahren betreffend die Erteilung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten kommt es immer wieder zu Verletzungen eben dieser, weil Wettbewerber Ihr Schutzrecht ignorieren oder Sie Gegenstände anbieten oder in Verkehr bringen, die von Ihren Wettbewerbern unter Schutz gestellt sind. Hier ist eine exakte Analyse des potentiellen Verletzungsgegenstandes mit dem in Frage kommenden Schutzrecht notwendig. Ausgehend von dieser Einschätzung steht Ihnen dann, in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt, der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen, um dort Ihre Interessen gegebenenfalls mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.